Einladung zum Webinar der vbw am 22.06.2023 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die EU setzt mit der Whistleblower-Richtlinie europaweite Standards zum Schutz von Hinweisgeber*innen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz. Verpflichtend wird vorgeschrieben, dass alle Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 50 Mitarbeiter*innen ein Meldesystem für Hinweise durch die Whistleblower*innen einrichten müssen.
Über unsere Mitgliedschaft in der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) wird es Mitgliedern des BVSW ermöglicht am kostenfreien Webinar „Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes“ teilzunehmen.
Es wird erläutert, welche Anforderungen an Hinweisgebersysteme zu stellen sind, welche Meldungen vom Anwendungsbereich umfasst sind, wie Hinweisgeber*innen geschützt werden und ob konzernweite Hinweisgebersysteme möglich sind. Zudem geben wir Ihnen Tipps für die Implementierung von Hinweisgeberschutzsystemen in der Praxis.
Termin: Donnerstag, 22. Juni 2023, 11:00 bis ca. 12:00 Uhr
Anmeldefrist bis 20.06.2023
Bitte melden Sie sich online unter www.vbw-bayern.de/WB99700 an, damit die Anmeldungen dem BVSW e. V. zugeordnet werden können. Exklusiv für Mitglieder des BVSW.
Den erforderlichen Zugangslink zum Webinar erhalten Sie – nach erfolgter Anmeldung – am 21. Juni 2023 per E-Mail direkt von der vbw zugeschickt.
Bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen auch Frau Kristina Fink (Telefon: 089-551 78-234, E-Mail: kristina.fink@vbw-bayern.de) gerne zur Verfügung.