Der Zuständigkeitswechsel für das Sicherheitsgewerbe vom Wirtschafts- auf das Innenministerium war der richtige Schritt: Staatliche Sicherheitsbehörden und die private Sicherheit sind jetzt im gleichen Bundesministerium verortet und werden von dort zentral gesteuert. Jetzt gilt es, ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz zu schreiben, das als spezifische Rechtsgrundlage für die Sicherheitsdienste dient. In einem 8-Punkte-Plan haben die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft ihre wichtigsten Forderungen formuliert, wie sich mit dem neuen Gesetz sowohl rechtliche als auch qualitative Standards in der Branche verbessern lassen.
„Private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen leisten heute schon einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland und damit ist der Wechsel vom Wirtschafts- ins Innenministerium ein richtiger und konsequenter Schritt“, sagt Alexander Borgschulze, Vorstandsvorsitzender des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW). „Das neu zu schaffende Sicherheitsdienstleistungsgesetz gilt es jetzt so auszugestalten, dass das Vertrauen in die neue Struktur und vor allem in die Branche selbst verbessert wird.“
Alle Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft beteiligten sich an der Ausarbeitung des Positionspapiers, insbesondere BVSW. Die Landesverbände der einzelnen Bundesländer vertreten Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen der Sicherheit, nämlich sowohl Auftraggeber (Industrie/Firmen) als auch Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleistungsunternehmen) und kennen damit die unterschiedlichen Anforderungen beider Seiten genau. Alle Landesverbände sind in dem Dachverband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) organisiert. Ausschließlich die Sicherheitsdienstleister vertritt hingegen der Bundesverband für Sicherheitswirtschaft (BDSW).
Der Vorschlag des BDSW zum neuen
Sicherheitsdienstleistungsgesetzt bedarf laut Borgschulze noch einiger
Ergänzungen: “Die Forderungen des BDSW sind zu kurz gedacht. Ziel des
Ressortwechsels der privaten Sicherheit zum Innenministerium, ist die
Verbesserung der inneren Sicherheit in Deutschland. Das geht nur über die
Einführung hoher Qualitätsstandards, die staatliche Stellen regelmäßig überwachen.“
Der BVSW findet das bisherige geltende Gewerberecht nicht mehr ausreichend,
beispielsweise im Hinblick auf Zulassungskriterien, Ausbildungsinhalte und
Überwachung der Qualitätsstandards. „Da wir die Branche von allen Seiten
kennen, ist es uns gelungen, die relevanten Forderungen ganzheitlich zu
betrachten und entsprechend zusammenzufassen“, so Alexander Borgschulze.
Mit dem Positionspapier zumSicherheitsdienstleistungsgesetz zeigen die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft, welche Punkte dafür unbedingt zu beachten sind:
Zulassungskriterien für Mitarbeiter unter staatlicher Aufsicht
Zulassungskriterien und Aufsicht erfolgen von staatlicher Stelle. Alle Mitarbeiter in der Sicherheitswirtschaft in Deutschland werden in einem zentralen Bewacherregister registriert.
Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich. Auch hier sollen staatliche Stellen bundesweit einheitlich festlegen, welche Kriterien für eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllt sein müssen. Der BVSW fordert zudem eine regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung.
Ausschreibungen der
öffentlichen Hand
Qualität hat ihren Preis. Deshalb sollen öffentliche Auftraggeber
bei Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich das günstigste Angebot
berücksichtigen, sondern auf das bewährte Bestbieterprinzip zurückgreifen.
Unseriösen Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen kann so Einhalt geboten
und gleichzeitig die Qualität erhöht werden.
Qualifikation und unabhängige
Prüfungen
Die Abnahme der Prüfungen zu Sicherheitsberufen soll nach wie vor
nur durch staatliche Stellen oder staatlich beliehene Stellen erfolgen, um auch
in diesem Bereich die Neutralität und Qualität zu sichern.
Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbständig machen
möchte, soll künftig erweiterte Führungsqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung
nachweisen müssen. Die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft fordern
Zusatzqualifikationen in Betriebswirtschaftslehre, Recht und Personalwesen, die
in einer eigenen Prüfung für Gewerbetreibende abgenommen werden sollen.
Weiterführende Qualifikationen im KRITIS-Bereich
Mitarbeiter, die im Bereich der kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen weiterführende Qualifikationsmaßnahmen durchlaufen.
Schutz der Auszubildenden
In der Ausbildung befindliche Mitarbeiter dürfen nur mit Genehmigung
des Auftraggebers eingesetzt werden. Der BVSW plädiert für eine engmaschige
Kontrolle der Ausbildungsbetriebe durch die IHKs, damit arbeitsrechtliche und
tarifliche Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem fordert der Verband zum
Schutz der Auszubildenden die Schaffung einer Ombudsstelle, um unklare Fälle zu
regeln.
Keine hoheitlichen Befugnisse Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten müssen sich klar von denen der Polizei unterscheiden. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sollen deshalb keine Hoheitsrechte erhalten, als Grundlage der Eingriffsrechte gilt weiterhin das Prinzip der Jedermannsrechte. Darüber hinaus muss deutlich geregelt werden, welche Einsatzmittel zur Eigensicherung in bestimmten Gefahrensituationen zulässig sind, um eine klare Rechtssituation zu schaffen. Für bereits bestehende Tätigkeiten (z. B. kommunale Verkehrsüberwachung) sollen mögliche Beleihungen geprüft werden.
Zuständigkeit
Die erste Forderung des Positionspapiers betraf den Übergang der Zuständigkeit auf das Innenministerium und ist bereits erfüllt.