Der Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) führt zu Verunsicherung bei vielen Reisenden. Was Reisende beachten sollten:

Vor der Reise: Informationen einholen

Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren. Reisende sollten auch die Reise- und Sicherheitshinweise konsultieren und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.

Was passiert bei Quarantänemaßnahmen im Ausland?

Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.

Die Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten – z.B. über die Sicher Reisen-App. 

Gesundheitliche Prävention und Behandlung

Auch im Ausland sollten Reisende die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Nies- und Hustenetikette beachten. Empfehlungen, um eine mögliche Infektion zu vermeiden finden Reisende unter anderem in dem Merkblatt zum Coronavirus, beim Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation sowie unter www.infektionsschutz.de.

Sollten Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren. Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen oder das Hotel behilflich sein.

Was gilt für Einreisen nach Deutschland aus besonders betroffenen Ländern?

Eine Einreisesperre für Reisende aus China oder andere Länder gibt es in Deutschland gegenwärtig nicht. Reisende aus China, Südkorea, Japan, dem Iran und Italien sind verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung zu machen. Auch können bei Reisenden Informationen zur Symptomatik und Risikoexposition erfasst werden. Auffällige Personen können weiter befragt und gegebenenfalls untersucht werden.

Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen gemeinsam geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.

Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen.

Ausführliche Informationen zu Reiserücktritten finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Informationen?

Reise- und Sicherheitshinweise
Merkblatt zum Coronavirus
Pressemitteilung zur Rückholung von Deutschen aus Wuhan
Antworten auf häufige Fragen auf Bundesregierung.de
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
www.infektionsschutz.de
Robert Koch-Institut
Weltgesundheitsorganisation
Ausländische Botschaften und Konsulate in Deutschland
Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland

Quelle: Auswärtiges Amt, weitergehende Informationen für Reisende finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de