Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren. Reisende sollten auch die Reise- und Sicherheitshinweise konsultieren und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.
Wenn
eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des
jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden
können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese
gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.
Die
Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den
jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten
daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während
ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten – z.B. über die Sicher Reisen-App.
Auch
im Ausland sollten Reisende die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges
Händewaschen, die Nies- und Hustenetikette beachten. Empfehlungen, um
eine mögliche Infektion zu vermeiden finden Reisende unter anderem in
dem Merkblatt zum Coronavirus, beim Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation sowie unter www.infektionsschutz.de.
Sollten Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren. Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen oder das Hotel behilflich sein.
Eine
Einreisesperre für Reisende aus China oder andere Länder gibt es in
Deutschland gegenwärtig nicht. Reisende aus China, Südkorea, Japan, dem
Iran und Italien sind verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem
Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung
zu machen. Auch können bei Reisenden Informationen zur Symptomatik und
Risikoexposition erfasst werden. Auffällige Personen können weiter
befragt und gegebenenfalls untersucht werden.
Abhängig
von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere
mögliche Maßnahmen gemeinsam geprüft. Weitere Informationen finden Sie
auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.
Wer
eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen
Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt
sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf
Kulanzbasis besprechen.
Ausführliche Informationen zu Reiserücktritten finden Sie hier.
Reise- und Sicherheitshinweise
Merkblatt zum Coronavirus
Pressemitteilung zur Rückholung von Deutschen aus Wuhan
Antworten auf häufige Fragen auf Bundesregierung.de
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
www.infektionsschutz.de
Robert Koch-Institut
Weltgesundheitsorganisation
Ausländische Botschaften und Konsulate in Deutschland
Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland
Quelle: Auswärtiges Amt, weitergehende Informationen für Reisende finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de