Der BVSW Sicherheitskreis Nordbayern traf sich am 30. Januar zu seiner Auftaktveranstaltung 2020 bei der Datev eG in Nürnberg. Neben zahlreichen Unternehmen aus der Region nahmen auch Vertreter der Staatsanwaltschaften Bamberg, Ansbach und Nürnberg-Fürth an der Veranstaltung teil. Günther Gietl, Polizeipräsident Oberbayern Nord und Alfons Schieder, Polizeipräsident für Oberfranken waren ebenso unter den Gästen.
„Mit den regionalen Sicherheitskreisen schafft der BVSW ein Forum, auf dem sich Experten aus Politik, Wirtschaft und Behörden regelmäßig über aktuelle Sicherheitsthemen austauschen können,“ sagt Alexander Borgschulze, Vorstandsvorsitzender des BVSW. „Wir freuen uns, dass das Konzept in Nordbayern so gut angenommen wird.“
Lukas Knorr, Generalstaatsanwalt Bamberg, gab Einblicke in die Arbeit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZAB). Diese ist seit der Gründung im Jahr 2015 bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.
Lukas Knorr beleuchtete die aktuellen Entwicklungen in Darknet, das einen anonymisierten und sicheren Zugang zu allen Seiten des Internets bieten will. Aber auch Kriminelle wüssten diese Anonymität für ihre Zwecke zu nutzen, beispielsweise als Marktplatz für Waffen und Drogen, ebenso wie für den Handel mit gestohlenen Daten. Laut Lukas würden viele Unternehmen ihre Mails nicht verschlüsseln und Angreifern damit ein Einfallstor bieten. Neben den bekannten Risiken der Cyberkriminalität sei auch die DSGVO ein wichtiges Thema für Unternehmen.
Die Staatsanwälte Anita Traud (Nürnberg-Fürth) und Michael Schrotberger (Ansbach) machten darauf aufmerksam, dass neben der Thematik Cybercrime alle anderen Angriffe auf Unternehmen nicht vergessen werden dürften. Für eine effektive Ermittlungsarbeit sei es wichtig, Fälle gemeinsam zu betrachten und eventuelle Parallelen zu finden.
Im Rahmen der an die Vorträge anschließenden Diskussionsrunde fanden die Teilnehmer schnell ein mögliches Thema für ein Business-Frühstück: „Betriebliche Ermittlungen – was darf man, und was nicht? Ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft.“
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